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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma AV-Medien Service GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme des Auftrages gelten diese Bedingungen als angenommen.

II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote der Firma AV-Medien Service ‘GmbH sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An gesondert und individuell ausgearbeitete Angebote hält sich die AV-Medien Service GmbH vier Wochen gebunden.

  2. Aufträge werden nach schriftlicher Bestätigung bindend. Der Auftrag gilt auch als bindend, wenn der Auftraggeber ihn mündlich erteilt hat und sich das zu bearbeitende Material in den Geschäftsräumen der AV-Medien Service GmbH befindet. Bei mündlich erteilten Zweitaufträgen wird die Kenntnis der gültigen Preisliste (Ziffer III.1.) vorausgesetzt.

  3. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich die AV-Medien Service GmbH vor, Aufträge wegen des Inhaltes oder der technischen Form und Durchführung zurückzuweisen. Lehnt die AV-Medien GmbH nicht binnen eines Monats nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

  4. Vorarbeiten, die der Auftraggeber von der AV-Medien Service GmbH erbittet, um eine Auftragsvergabe und deren Ausmaß zu spezifizieren, sind grundsätzlich nach Aufwand/Umfang zu vergüten.

  5. Die Büroangestellten der der AV-Medien Service GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

III. Preise

  1. Der Preis einer Leistung bestimmt sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer bei Inlandkunden. Zusätzliche Lieferungen und Arbeiten, die nicht Inhalt der Preisliste sind, werden gesondert berechnet.

  2. Sollte der AV-Medien Service GmbH Leistungen in Auftrag gegeben worden sein, die sie dauernd oder vorübergehend nicht erfüllen kann, behält sich die AV-Medien Service GmbH das Recht vor, diese für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers an ausgewählte Fachbetriebe oder Vertragspartner weiterzugeben.

IV. Zahlung

  1. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug netto zur Zahlung fällig.

  2. AV-Medien Service GmbH behält sich vor im Einzelfall auf auf eine vollständige Vorkassenzahlung zu bestehen.

  3. Auftraggeber mit Firmensitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird grundsätzlichkein Zahlungsziel gewährt. Der Rechnungsbetrag ist vollständig per Vorkasse vor Leistungsbeginn zu entrichten.

  4. Die Gewährung von Skonto oder Rabatt bedarf der schriftlichen Zustimmung der AV-Medien Service GmbH.

  5. Für Video/Filmproduktionen und Veranstaltungen behält sich die AV-Medien Service GmbH das Recht vor, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung geltend zu machen. Von errechneten Produktionskosten werden für diese Zahlung 25% bei Vertragsabschluss fällig. Weitere 25% werden bei Produktionsbeginn dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

  6. Die AV-Medien Service GmbH ist nicht verpflichtet Schecks anzunehmen.

  7. Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit des Auftraggebers, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst worden ist, die Zahlung eingestellt oder bei fälligen Zahlungen Verzug eintritt, so ist die AV-Medien Service GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen, Zahlungsziele und Stundungen gewährt worden sind. Die AV-Medien Service GmbH ist in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, noch nicht abgeschlossene Leistungen zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Produktionen oder Verträgen einzustellen.

  8. Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist die AV-Medien Service GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8% geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist eine geringere Belastung nach.

  9. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehalten oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

V. Termine und Fristen

Die Fristen und Termine für Leistungen der AV-Medien Service GmbH beginnen mit Vertragsabschluss. Die Einhaltung der Fristen und Termine setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der dem Auftraggeber oder dessen Vertragspartner obliegenden Verpflichtungen voraus. Erfüllt der Auftraggeber diese Verpflichtung gar nicht, nicht rechtzeitig, nicht ordnungsgemäß oder nur mangelhaft, entfällt die Haftung für die AV-Medien Service GmbH.

VI. Gewährleistung und Eigentumsvorbehalt | Warenlieferungen und Festinstallation

  1. Die AV-Medien Service GmbH gewährt Mängelfreiheit der von ihr erstellten Produkte. Verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfung eines ihm von AV-Medien Service GmbH vorab überlassenen Muster (Mustergutbefund), so verzichtet er auf Gewährleistungsansprüche. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber das Muster für gut befunden hat.

  2. Beanstandungen sind nur zulässig, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware der AV-Medien Service GmbH angezeigt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der AV-Medien Service GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Vorliegen eines Mangels hat die AV-Medien Service GmbH zunächst die Möglichkeit, ihn durch Nachbesserung zu beheben. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen die AV-Medien Service stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Das Vorsehende regelt abschließend die Gewährleistung für Produkte der AV-Medien Service GmbH und schließt sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Auftraggeber gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

  3. Die AV-Medien Service GmbH verwendet grundsätzlich nur technische Geräte, die sich in einem soweit erkennbar- einwandfreien Zustand befinden. Sollten Geräte oder Teile davon ausfallen und es AV-Medien Service nicht gelingen, kurzfristig Ersatzgeräte zu beschaffen, so entfällt eine Gewährleistung für Folgen, die auf diesen technischen Ausfall zurückzuführen sind.

  4. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen der AV-Medien Service GmbH als auch gegen der Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sie denn, die Haftung beruht auf eine Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt.

  5. Die AV-Medien Service GmbH behält sich das Eigentum an von ihr gelieferten Materialien bis zu vollständigen Zahlung (einschl. Nebenkosten) vor. Der Auftraggeber ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware berechtigt mit der Maßgabe, den Kunden auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen Sache verarbeitet, erwirbt die AV-Medien Service GmbH im Wert des Rechnungsbetrages Miteigentum. Die Geltendmachung von Rechten aus dem Eigentumsvorbehalt ist kein Rücktritt vom Vertrag.

VII. Veranstaltungen und Events

  1. Die erforderliche Auswahl der Technik zur Durchführung einer Veranstaltung im Licht-, Bild- und Audiobereich obliegt der AV-Medien Service GmbH, wobei abweichend vom Vertrag- das technische Equipment den gegebenen Örtlichkeiten angepasst, erweitert und gekürzt werden kann.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Kenntnisse über Art, Umfang und Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung an AV-Medien Service GmbH weiterzugeben. Insbesondere Informationen über den Veranstaltungsort und Veranstaltungszeiten, die Anzahl der Teilnehmer sowie der Ablauf des Programmes in Bezug auf Künstler- und Showeinlagen, sofern diese nicht von AV-Medien Service GmbH organisiert werden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für etwaig unrichtige Angaben, so dass AV-Medien Service GmbH nicht für Leistungen haftet, die aufgrund von falschen Angaben oder Weisungen des Auftraggebers erbracht wurden.

  3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, falls er Empfehlungen oder Weisungen von der AV-Medien Service GmbH nicht beachtet.

  4. Eine Minderung des Rechnungsbetrages ist gänzlich ausgeschlossen, falls die AV-Medien Service GmbH den Vertrag deswegen nicht einhalten konnte, weil entweder die technischen Einrichtungen oder Materialien des Auftraggebers oder des Veranstaltungsortes nicht angemessen funktionstüchtig waren, oder unrichtige Angaben gemacht hat.

  5. Sollte technisches Zubehör des Auftraggebers für die Veranstaltung erforderlich sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung an die AV-Medien Service GmbH auszuhändigen, spätestens nach Aufforderung. ‘Die AV-Medien Service GmbH setzt die Funktionstüchtigkeit dieser Geräte oder Materialien voraus, behält sich jedoch das Recht zur Prüfung vor und setzt bei negativem Ergebnis, soweit vorhanden, Ersatzgeräte aus eigener Technik gegen Rechnung laut gültiger Preisliste ein.

  6. Die Bestimmung der erforderlichen Anzahl des zu beschäftigenden Personals und dessen Qualifikationen obliegt der AV-Medien Service GmbH. 

  7. Ferner erfolgt die Personalplanung auf Grundlage des Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in der jeweils gültigen Fassung.

  8. Der Auftraggeber hat grundsätzlich kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt seine entsprechende Erklärung bzw. ein Storno des Auftrages, gelten folgende Ausfallgebühren:

  • Storno bis 30 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 30% der vereinbarten Vergütung

  • Storno bis 14 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 50% der vereinbarten Vergütung

  • Storno bis 7 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 70% der vereinbarten Vergütung

  • Storno bis 2 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 100% der vereinbarten Vergütung

VIII. Live Streaming

  1. Ist die Veranstaltung ein Internet-Livestream / ein Webcast / eine Videokonferenz stellt der Auftraggeber, sofern nicht anders im Rahmen des Angebotes vereinbart einen geeigneten Internetanschluss bereit. Das bedeutet, falls nicht anderes gefordert, eine freie, dedizierte, kabelgebundene Up- und Downloadrate von jeweils mindestens 10 Mbit/s. Eine Liste von verwendeten Ports stellt die AV-Medien Service GmbH bei Bedarf zur Verfügung.

  2. Bei Ausfällen des Internets kann der Livestream nicht übertragen werden. Dies ist trotz Vorabprüfung der Technik und einem umfangreichen Erfahrungswissen über LAN bzw. LTE-Verbindungen ein natürliches Risiko einer jeden Livestream-Übertragung.

  3. Die AV-Medien Service GmbH haftet nicht für das Funktionieren der Internetverbindung.

  4. Ein Stream ist eine Live Übertragung im Bereich Bild und Ton, bei dem der Livestream-Operator und Tontechniker regelmäßig aus der Situation heraus und intuitive Entscheidungen im Schnitt zu treffen haben. Trotz intensiver Erfahrung und Vorbereitung kann es passieren, dass eine Auswahl getroffen wird, die sich im Hinblick auf den Inhalt des Events als nicht einwandfrei erweist. Insoweit dies eine Erheblichkeitsschwelle von 15 % nicht überschreitet, gilt die Leistung der AV-Medien Service GmbH als nicht mangelhaft.

  5. Wird der Livestream auf durch den Auftraggeber bereit gestellte Plattformen (z.B. YouTube, ReStream.io) übertragen haftet die AV-Medien Service GmbH nicht für unter Umständen auftretende Ausfälle auf diesen Plattformen.

  6. Sofern nicht gesondert im Angebot bzw. im Auftrag aufgeführt, ist keine Aufzeichnung (Bild und/oder Ton) im Leistungsumfang enthalten.

  7. Für Aufzeichnungen die nur online (d.h. auf Servern) beauftragt werden gilt, dass diese durch z.B. kurzen Ausfall der Internetverbindung unvollständig oder defekt sein können. Dies ist ein natürliches Risiko und stellt keinen Mangel dar.

  8. Mitschnitte werden in der Regel als Rohdaten, ungeschnitten und nicht konvertiert innerhalb von 48 Stunden an den Auftraggeber übergeben.

  9. Ein Schnitt und Konvertierungen in andere Datenformate werden gesondert abgerechnet.

  10. Mitschnitte werden, sofern nicht anderes vereinbart ab 14 Tage nach Aufzeichnung ohne weitere Ankündigung gelöscht. Für die Archivierung ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

  11. Die AV-Medien Service GmbH übernimmt weiterhin keinerlei Haftung:

  • bei unvorhersehbaren technischen Fehlern oder Schäden der eingesetzten Hardware

  • für Ausfälle oder Störungen der Internet-Infrastruktur, auch für nachgelagerte Infrastruktur wie Rechenzentren

  • bei ästhetischen Differenzen zwischen dem Auftraggeber und der AV-Medien Service GmbH

  • bei Verzögerungen durch verspätetes, fehlerhaftes oder nicht nach vereinbarter Norm geliefertes Rohmaterial, welches im Verantwortungsbreich des Auftraggnehmers liegt

  • für Mehraufwand die durch falsche oder verspätete Informationen entstanden sind

IX. Veranstaltungskonzeption, Grafik/Design und Layout

Die AV-Medien Service GmbH behält sämtliche Urheberrechte an den von ihr erarbeiteten Veranstaltungskonzeptionen, Grafiken und Layouts (insbesondere hinsichtlich Gestaltung, Form, Farbe, Schriftart, Text, Bebilderung und grafische Darstellung). Der Auftraggeber kann diese nach Vereinbarung von der AV-Medien Service GmbH erwerben; die Originale verbleiben jedoch in den Geschäftsräumen der AV-Medien Service GmbH, es sei denn der Auftraggeber verlangt die Herausgabe. Ansonsten ist dem Auftraggeber untersagt, Leistungen der AV-Medien Service GmbH (auch Vorarbeiten) zu verwerten, vervielfältigen, veräußern oder zu ändern.

X. Sonstiges

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien Hamburg. Es gilt Deutsches Recht.

  2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen inzwischen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand Januar 2023

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